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Wichtiger rechtlicher Hinweis
Die Verbandsgemeindeverwaltung Alsenz-Obermoschel nimmt derzeit noch nicht am Verfahren der „Elektronischen Signatur“ teil. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel E-Mail Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesen Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben werden bzw. zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postweg unbedingt erforderlich.
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