Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel |
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⇑ / Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft / Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft / Zuverlässigkeitsprüfung (überwachungspflichtige Gewerbe)LeistungsbeschreibungWenn Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden, muss die zuständige Behörde Ihre Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender überprüfen. Deshalb sind Sie verpflichtet, unverzüglich nach der Anmeldung folgendes zu beantragen:
Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen. Die Unterlagen werden in jedem Falle nicht an Sie, sondern direkt an die zuständige Behörde gesandt.
Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:
An wen muss ich mich wenden?Zuständig sind in Rheinland-Pfalz die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien oder großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung. Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden. Links: Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage | Kontakt Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel Schulstraße 16, 67821 Alsenz Tel: 06362/303-0 E-Mail: Öffnungszeiten vormittags: Mo-Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags: Mo+Mi 13:30 - 16:00 Uhr Do 13:30 - 18:00 Uhr Di+Fr nachmittags geschlossen Öffnungszeiten Sozialamt Mo, Mi, Do + Fr 08:00 - 11:30 Uhr Do (f. Berufstätige) 13:30 - 18:00 Uhr Dienstags und mittwochs ganztägig geschlossen |
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