Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel |
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⇑ / Melde- und Namensrecht, Lohnsteuer, Ausweise / Melde- und Namensrecht, Lohnsteuer, Ausweise / Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und AbkömmlingeLeistungsbeschreibungAls Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden. Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen. Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen. Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, telefonieren Sie am besten vorher mit Ihrem Standesamt. Welche Gebühren fallen an?Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen. RechtsgrundlageLinks:
Was sollte ich noch wissen?Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen. Zuständige Mitarbeiter | Kontakt Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel Schulstraße 16, 67821 Alsenz Tel: 06362/303-0 E-Mail: Öffnungszeiten vormittags: Mo-Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags: Mo+Mi 13:30 - 16:00 Uhr Do 13:30 - 18:00 Uhr Di+Fr nachmittags geschlossen Öffnungszeiten Sozialamt Mo, Mi, Do + Fr 08:00 - 11:30 Uhr Do (f. Berufstätige) 13:30 - 18:00 Uhr Dienstags und mittwochs ganztägig geschlossen |
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