Der „Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz
(KEF-RP)“ ist ein Baustein der mittel- bis langfristig wirksamen
Maßnahmen im Rahmen der am 8. Juni 2010 verkündeten „Reformagenda zur
Verbesserung der kommunalen Finanzen“.
Die Finanzvolumina, die für
eine Entschuldung / Teilentschuldung der kommunalen Liquiditätskredite
bewegt werden müssen, sind gewaltig. Andererseits sind diese Kredite
existent, sie müssen bedient werden und drohen weiter anzusteigen, wenn
keine effektiven Gegenmaßnahmen getroffen werden. Es bedarf daher
einschneidender, langfristig angelegter und nachhaltiger Maßnahmen, die
einerseits nicht nur die bestehenden Liquiditätskredite begrenzen und
absenken, sondern gleichzeitig auch den drohenden Aufbau von neuen
Liquiditätskreditverpflichtungen nach Möglichkeit verhindern.
Als
Bestandteil der Reformagenda wurde daher am 22. September 2010 von
Ministerpräsident Kurt Beck und den Vorsitzenden der kommunalen
Spitzenverbände die Vereinbarung zum „Kommunalen Entschuldungsfonds
Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ unterzeichnet.
Der
Entschuldungsfonds wird nach dieser Vereinbarung zum 1. Januar 2012
gegründet. Jede Kommune entscheidet grundsätzlich eigenverantwortlich im
Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, ob sie am Entschuldungsfonds
teilnimmt.
Der Vertragsabschluss für einen Beitritt muss spätestens
zum 31. Dezember 2013 erfolgt sein. Der KEF-RP soll den Kommunen helfen,
ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen
Liquiditätskredite in einer Gesamthöhe von rund 4,6 Mrd. Euro deutlich
zu reduzieren.
Der Fonds soll ein maximales Gesamtvolumen von 3,825
Mrd. Euro aufweisen und über eine Laufzeit von 15 Jahren jährlich bis zu
255 Mio. Euro aufbringen, um damit bis zu zwei Drittel der Ende 2009
bestandenen kommunalen Liquiditätskredite zu tilgen und die fälligen
Zinslasten zu vermindern (aufgrund der Systematik der Einheitskasse
weisen die Ortsgemeinden keine Kredite zur Liquiditätssicherung aus;
maßgeblich für eine Teilnahme am KEF-RP sind hier die Verbindlichkeiten
gegenüber der Verbandsgemeinde zum 31. Dezember 2009). Die Finanzierung
des Fonds ist zu einem Drittel (1,275 Mrd. Euro) von den Kommunen selbst
(z.B. durch Einsparungen im Haushalt, Steuer- oder Umlageerhöhungen
etc.) zu leisten, ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen
Finanzausgleich aufgebracht und stammt somit von der Solidargemeinschaft
der kommunalen Familie, das letzte Drittel kommt aus dem
Landeshaushalt.
Es ist zu berücksichtigen, dass die kommunalen
Liquiditätskredite regional und strukturell höchst unterschiedlich
verteilt sind. In vielen Fällen wird mit dem KEF-RP eine weitestgehende
Entschuldung erreicht werden können, in anderen Fällen wird dies nicht
gelingen, sondern es wird lediglich eine Abmilderung der
Verschuldungsentwicklung erzielt werden können. Insgesamt ist der KEF-RP
ein wichtiges Instrument, das bei konsequenter Ausgestaltung und
Anwendung eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzsituation
gerade dann bewirken kann, wenn die Maßnahmen des KEF-RP von einer
nachhaltigen Bewusstseinsänderung sowohl in der Kommunal- und
Landespolitik als auch in der Bundespolitik begleitet werden.
Die
Instrumente des KEF-RP (kommunale Konsolidierungsmaßnahmen und
Entschuldungshilfen) sind allein nicht hinreichend, einen dauerhaften
Haushaltsausgleich sicherzustellen. Sie sind aber ein wichtiger Schritt,
dem weitere Schritte folgen müssen.
Nach § 5 des
abzuschließenden Konsolidierungsvertrages sind sowohl der
Konsolidierungsvertrag als auch die Nachweise der Konsolidierungsergebnisse auf der Internetseite zu veröffentlichen. Diese können Sie hier für die einzelnen Gemeinden einsehen.
Nähere Informationen / Ansprechpartner:
Siegmar Böhmer
Tel.: 06362 / 303 - 41; Fax: 06362 / 303-38
E-Mail: s.boehmer@vg-alsenz-obermoschel.de